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Da vermehrt Anfragen über zu unterstützende Volksbegehren auftauchen und immer wieder der Vorwurf geäußert wird, dass es hier keine Informationen gibt folgende Infos.

Volksbegehren sind ein Instrument der direkten Demokratie in Österreich. Mit ihm kann das Volk die Behandlung eines Gesetzesvorschlags im Nationalrat verlangen.

Um eine österreichweite Eintragungswoche für das Volksbegehren beantragen zu können, sind eine gewisse Zahl an Unterstützungserklärungen nötig (Einleitungsverfahren). Diese Unterstützungserklärung kann vor jeder beliebigen Gemeinde oder online mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte geleistet werden. Dann kann die Durchführung des achttägigen Eintragungsverfahrens beantragt werden.

Damit ein Volksbegehren erfolgreich ist und dem Nationalrat zur Behandlung weitergeleitet werden kann, sind 100.000 Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) erforderlich.

Welche Volksbegehren gerade unterstützt werden können bzw. zur Eintragung aufliegen finden Sie aktuell auf www.österreich.gv.at – Suchbegriff Volksbegehren.