Die Auszahlung der Tierzuchtförderung findet wie geplant vom 1.2. bis 26.2.2021 statt. Das Gemeindeamt ist Montag bis Freitag immer vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr besetzt.
Wir ersuchen Sie die aktuellen Corona Maßnahmen beim Betreten des Gemeindeamtes zu beachten:
FFP2-Maske, Sicherheitsabstand, Hände desinfizieren.
Die Förderbeträge werden nur gegen Vorlage der entsprechenden Belegscheine bzw. des Bestandsverzeichnisses für die Förderperiode 2020 gewährt. Bitte sämtliche Unterlagen mitbringen!
Die Gemeinde ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich die Förderbeträge pro Landwirt an die Landesregierung zu melden. Die Gesamtsumme der einem Beihilfenwerber gewährten agrarischen
De-minimis-Beihilfen darf den Betrag von € 15.000,-- innerhalb von drei Jahren pro Betrieb nicht übersteigen. Dazu zählen auch die Kalbinnenankaufsförderungen, die über die LK abgewickelt werden.
Förderbeträge für 2020
Rinder:
künstliche Befruchtung |
€ 10,95 gemäß NÖ Tierzuchtgesetz |
Eigenbestandsbesamung künstl. |
€ 4,95 gemäß NÖ Tierzuchtgesetz |
Eigenbestandsbesamung Stier |
€ 4,95 (1,5 x pro Kuh lt. Tierliste), |